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  Termine
28.05.2020

Ausschreibung Förderpreis des Landes Salzburg und des Salzburger Kunstvereins 2020

Einreichfrist: 2. Juni 2020 
(Poststempel bzw. Absendedatum der Email)

Die Salzburger Landesregierung und der Salzburger Kunstverein. vergeben im Jahr 2020 wieder den „Förderpreis des Landes Salzburg und des Salzburger Kunstvereins“ in der Höhe von Euro 3.000,-. Teil des Förderpreises ist zudem eine Einzelausstellung im Kabinett des Salzburger Kunstvereins im folgenden Jahr (Dez./Jän.). 
Eine Mitgliedschaft im Salzburger Kunstverein ist für die Einreichung Voraussetzung. Der Förderpreis wird voraussichtlich im Sommer parallel zur Jahresausstellung Common Ground vergeben. 

Einreichunterlagen:
Für die Bewerbung ersuchen wir um Einsendung 

- eines ausführlichen Portfolios (inkl. ausführlichen CVs, Kontaktdaten, ausschließlich digital, nur ein einziges Word- oder PDF-Dokument).

- Kataloge und Broschüren bzw. weitere Informationen sind willkommen (Kataloge und Broschüren müssen nur einmal eingereicht werden, falls Sie sich auch für die Jahresausstellung bewerben)

Möglichkeiten der Einsendung: 

A) Per Email: info@salzburger-kunstverein.at.  
Digitale Abbildungen oder Online-Link zu den Arbeiten in einer Email (größere Dateien via dropbox, wetransfer oder komprimiert). Es gilt ausnahmslos das Einsendedatum des Emails.

B) (nur für Kataloge und Broschüren bzw. weitere Informationen)
Per Post an:

Salzburger Kunstverein
Hellbrunner Straße 3
5020 Salzburg
Es gilt ausnahmslos der Poststempel.

Persönliche Abgabe im Salzburger Kunstverein:
Di – So 12 bis 19 Uhr im Shop des Salzburger Kunstvereins.

Teilnahme-Bedingungen:
Voraussetzung für die Teilnahme ist die Mitgliedschaft beim Salzburger Kunstverein im Jahr 2020. 
Der Mitgliedsbeitrag muss bis Einreichschluss (2. Juni 2020) vorliegen, ansonsten kann die Einreichung nicht berücksichtigt werden.